Zum Inhalt springen
Home » Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ironscout 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Ironscout 2025

1.     Geltungsbereich

Nachfolgende Teilnahmebedingungen gelten für den Ironscout 2025

2.     Veranstalter

Veranstalter des Ironscout 2025 ist der DPSG Diözesanverband Erfurt. Rechtsträger ist das Pfadfinderwerk „St. Georg“ im Bistum Erfurt e.V., nachfolgend „Veranstalter“ genannt

3.     Veranstaltungsbuchung

  • Die Anmeldung erfolgt online über das offizielle Anmeldetool Pretix.
  • Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der angegebenen Frist nach Anmeldung zu entrichten.
  • Die Anmeldung wird erst mit Eingang der Zahlung verbindlich.
  • Die Anmeldung erfolgt als Team unter Angabe der Teamgröße und des Teamnamens durch eine teamverantwortliche Person.

4.     Veranstaltungsabsage

Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Anordnungen verpflichtet, eine Veranstaltung zu ändern oder ganz abzusagen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnahmeentgeltes.

5.     Teamgröße, Mindestalter, teamverantwortliche Person

  • Läuferteams bestehen aus 4-8 Personen, Stationsteams bestehen aus maximal 12 Personen.
  • Mindestalter für die Teilnahme am Ironscout als Läufer sowie im Stationsteam ist 16 Jahre, wobei mindestens die teamverantwortliche Person 18 Jahre alt sein muss.
  • Für Teilnehmende unter 18 Jahren muss eine „Übertragung der Aufsichtspflicht“ von den Erziehungsberechtigten auf die teamverantwortliche Person („Muttizettel“) beim Einchecken vorgelegt und während der Veranstaltung von der teamverantwortlichen Person mitgeführt werden.
  • Die teamverantwortliche Person ist hierfür zuständig. Eine nicht vorliegende „Übertragung der Aufsichtspflicht“ führt zum Ausschluss des Teams von der Veranstaltung. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung des Mindestalters von 16 Jahren.

6.     Verpflichtende Mindestausrüstung

Um die Gesundheit der Teilnehmer zu schützen, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, eine eigene Mindestausrüstung zur Veranstaltung mitzubringen. Damit wollen wir sicherstellen, dass jeder für die Nacht, die Witterung und eventuelle Notfälle gewappnet ist.

Diese verpflichtende Mindestausrüstung umfasst:

  • der Witterung angepasste Kleidung, Sonnen- und Regenschutz, eine Warnweste, Mobiltelefon mit ausreichender Akkukapazität und ggf. Power- Bank, Stirnlampe mit ausreichender Akkukapazität (bei Dunkelheit auf der Strecke), Wasserbehälter (Flaschen oder Trinkblase).
  • Beim Wandern entlang von Straßen trägt zumindest der Letzte in der Gruppe aus Sicherheitsgründen ein rotes Rücklicht.
  • Jeder Teilnehmer ist für seine Gesundheit vor, während und nach der Veranstaltung selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers während der Veranstaltung.
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren und deren Gesundheitszustand haften deren Eltern.

7.     Sicherheitshinweise und Haftungsausschlüsse

  • Die Wanderstrecke führt aufgrund ihrer Länge sowohl durch erschlossene als auch durch naturbelassene Abschnitte. Je nach Witterung können daher rutschige Passagen vorkommen, Erdreich abgetragen werden oder verborgene Hindernisse wie Wurzeln, Bauschutt, Müll oder Ähnliches zum Vorschein kommen. Auch bei trockenem Wetter kann der Veranstalter einzelne Gefahrenstellen entlang der Strecke nicht ausschließen. Für die Trittsicherheit ist jeder Teilnehmende selbst verantwortlich, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden bei Stürzen oder beim Umknicken. Für geeignetes Schuhwerk und eventuelle Hilfsmittel, wie Wanderstöcke ist der Teilnehmende selbst verantwortlich.
    • Die Strecke kann auch durch Waldgebiete führen. Viele Waldgebiete sind aufgrund von Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Baumkrankheiten beschädigt. Damit einhergehende Gefahren (etwa herabfallende Äste, umfallende Bäume) nicht vollends ausgeschlossen werden. Weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer übernehmen hierfür eine Haftung. Überdies übernehmen weder der Veranstalter noch der Waldeigentümer eine Haftung für abiotische Gefahren (etwa Sturm und Gewitter, Schnee und Eis, Starkregen und Unterspülung, Feuer und Waldbrand), biotische Gefahren wie Fuchsbandwurm, Eichen-Prozessionsspinner oder Zeckenbisse samt Folgeerkrankungen sowie für sonstige Gefahren wie eventuelle allergische Reaktionen, Vergiftungen durch Verspeisen von wilden Beeren, Früchten oder Pilzen, oder Verletzungen durch Umknicken, Abrutschen oder Stolpern.
    • Aufgrund von Temperatureinbrüchen oder Durchnässung (Regen, Schweiß) kann es zur Unterkühlung kommen. Ebenso kann es bei Hitze oder starker Sonneneinstrahlung zu Überhitzung („Hitzschlag“) und Sonnenbrand kommen.
      Jeder Teilnehmer ist selbst dazu verpflichtet, die Wetteraussichten für den Veranstaltungstag zu prüfen und sowohl seine Bekleidung als auch sein Verhalten entsprechend anzupassen. Unter Berücksichtigung der Veranstaltungsdauer empfiehlt der Veranstalter grundsätzlich die Vorbereitung sowohl auf Kälte, Nässe und Hitze.
    • Bei starkem Wind ist jeder Teilnehmer dazu angehalten, sich eigenverantwortlich in Sicherheit zu bringen und umgehend Schutz vor herumfliegenden Gegenständen zu suchen. Besonders in Waldpassagen ist äußerste Vorsicht geboten und bei drohendem Unwetter schnell nach geeigneten Schutzmöglichkeiten zu suchen. Der Veranstalter behält sich vor, besonders kritische Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Sturms ganz zu sperren oder auch den Lauf abzubrechen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Leichtsinnigkeit der Teilnehmer oder die Nichtbeachtung der Weisungen des Veranstalters verursacht werden.
    • Bei Gewitter gelten die allgemeinen Schutzregeln für das Verhalten im Freien. Auch hier behält sich der Veranstalter vor, bestimmte Streckenabschnitte kurzfristig umzuleiten oder für die Dauer des Gewitters ganz zu sperren oder die Veranstaltung kurzfristig zu unterbrechen.
    • Bei längeren Distanzen und Wandern in der Dunkelheit ist eine vernünftige eigene Ausleuchtung der Strecke unabdingbar. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch schlechte Lichtverhältnisse leicht zu übersehende Hindernisse am Boden oder in Körperhöhe. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, Ersatzbatterien und Ersatzlampen mitzuführen. Sollten diese verloren gehen oder funktionsuntüchtig werden, ist umgehend Hilfe von anderen Teilnehmern anzufordern.
    • Für die jeweilige Distanz ist auf ausreichende Verpflegung selbst zu achten. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, ausreichend Flüssigkeit mit sich zu führen. An den Stationen werden warme und kalte Getränke von den Stationsteams bereitgestellt. Eventuell bieten die Stationsteams auch eine Kleinigkeit zu Essen an. Für das Abdecken des eigenen Energiebedarfs ist aber dennoch jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

    Für etwaige Gesundheitsschäden durch Dehydration oder andere Mangelerscheinungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

    • Es dürfen keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen die Teilnahme an einer Langdistanzwanderung wie dem Ironscout vorliegen. Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheitsschäden, die auf die hohe Belastung zurückzuführen sind.
      • DerVeranstalter haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Wertsachen und Ausrüstungsgegenständen.

    8.     Allgemeine Verhaltensregeln

    • Veranstaltungsgelände „Leinepark“ Uder, einschließlich Kleinsportanlage, Turnhalle und Gemeindehaus
      • als Zeltplatz fungiert die Kleinsportanlage der Schule Uder. erlaubt sind hier nur Zelte ohne Boden. Die Teilnehmenden sind aufgefordert die Rasenflächen möglichst schonend zu behandeln. Gräben oder Löcher dürfen nicht gegraben werden; alle Heringe und Nägel sind nach Abbau zu entfernen. Feuer ist auf dem Zeltplatz nicht gestattet. Eine Verschmutzung der Laufbahnen ist zu vermeiden. Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
      • auf dem Zeltgelände gilt ab 23.00 Nachtruhe
      • Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt
      • Markierte Flächen und Rettungswege auf dem Zeltplatz sind freizuhalten.
      • Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen gestattet. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt über einen Rad-/Wirtschaftsweg und ist nur bei An- und Abreise (Do., Fr. und So.) im Einbahnstraßensystem möglich. Während der Veranstaltung ist eine erneute Zufahrt aus Gründen der Sicherheit nicht gestattet. Für Stationsteams werden gesonderte Parkmöglichkeiten bereitgestellt.
      • Absperrungen dienen der Sicherheit und sind nicht zu missachten.
      • Der Zutritt zum „Rail&Sleep“-Bereich in der Turnhalle ( Läufer) und im Gemeindehaus (Stationen) ist nur mit entsprechendem Schuhwerk gestattet.
    • Lärmschutz und Rücksichtnahme

    Lärmbelästigungen und laute Musik sind zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Stationen innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe von Ortschaften. Bei groben Fehlverhalten behält sich der Veranstalter sanktionierende Maßnahmen wie Punktabzug vor.

    Es ist besondere Rücksicht auf Pflanzen, Tiere und die Natur zu nehmen.

    • Cluster

    Die Stationen dürfen nur auf den vom Veranstalter ausgewiesenen Flächen errichtet werden. Straßen und Wege müssen hierbei problemlos passierbar bleiben und dürfen nicht zugeparkt werden. Anweisungen von Grundstückseigentümern ist nachzukommen. Müll ist nach Abbau der Station am zentralen Veranstaltungsgelände entsprechend zu entsorgen.

    • Spielregeln

    Für den Lauf wird ein gesondertes Regelwerk erstellt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

    • Müllentsorgung

    Müll ist in vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Diese werden vom Veranstalter in ausreichender Menge bereitgestellt.

    • Alkohol und Drogenkonsum

    Die Teilnehmenden sind angewiesen auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten. Alkoholkonsum unmittelbar vor und während des Laufes ist untersagt. Der Konsum von Cannabis und anderen Droge ist während der gesamten Veranstaltung nicht erlaubt. Fehlverhalten kann mit Punktabzug, Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden.

    9      Haftungsbeschränkung

    Die vertragliche und außervertragliche Haftung des Veranstalters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

    10  Anweisungen des Veranstalters und von Ordnungsbehörden

    Den Anweisungen des Veranstalters sowie von Polizei, Forstpersonal und Ordnungsbeamten ist stets Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung kann zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen, ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung des Veranstaltungsentgeltes ist in diesem Falle ausgeschlossen.

    11  Befolgung der Straßenverkehrsordnung

    Der Teilnehmer muss sich während der Veranstaltung an die Straßenverkehrsordnung halten. Die Veranstaltungen finden zu großen Teilen auf nicht abgesperrten Strecken statt, und die Teilnehmer agieren als eigenständige und für sich selbst verantwortliche Verkehrsteilnehmer.

    12  Stornierung

    Eine Stornierung der Teilnahme eines Teams ist nach Anmeldung, Zahlung, Bestätigung und Annahme grundsätzlich nicht möglich. Einzelne Teammitglieder können bis zur Anreise unter Beachtung von Punkt 5 ausgetauscht werden. Eine Änderung oder Stornierung der Bestellung von Merchandise-Artikeln ist nicht möglich.

    13  Foto- und Filmaufnahmen

    Während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden.

    Mit der Teilnahme erklärt sich jede*r Teilnehmende damit einverstanden, dass dieses Material für Dokumentations- und Öffentlichkeitsarbeit genutzt wird.

    14  Datenschutz

    Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten werden ausschließlich für die Veranstaltung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer wenn dies zur Durchführung erforderlich ist.

    15  Schlussbestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.